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Die Kampagne für Saatgut-Souveränität ist eine Initiative der BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie und des Europäischen BürgerInnen Forums



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Reform der EU-Saatgut-Gesetzgebung

Durch Spenden den Protest unterstützen:
Kto.-Nr.: 234389 Inhaber: BUKO-VzF e.V., EDG Kiel, BLZ 210 602 37,
Stichwort: Biopiraterie/Saatgut
Kontakt: info@saatgutkampagne.org

Petition unterzeichnen:



Kampagne für Saatgut-Souveränität

Zukunft säen – Vielfalt ernten: für krisensicheres und samenfestes Saatgut!”

Vortrag 17.3.13 zur EU-Saatgutrechtsreform

Infos zum Saatgutrecht

Lehrfilm „Saatgut ist Gemeingut – Anleitung für Samengärtnerei“

Europäischer Aktionstag 16. Oktober 2012

Saatgutaktionstage Brüssel 17./18. April 2011

Presseerklärung zum Vorschlag einer EU-Saatgutverordnung (6.5.2013)

Eine Nische macht noch keinen Sommer

Zugeständnisse der EU-Kommission an Sortenerhalter bei weiterer Privilegierung
der Saatgut-Industrie und industrieller Agrarproduktion

Der Vorschlag der EU-Kommission für ein einheitliches Saatgutgesetz ist in letzter Minute den Erhaltern von Vielfaltssorten entgegengekommen, indem eine Nische für Saatgut von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten und 2 Mio. Euro Jahresumsatz errichtet wurde (Art. 36). Wie jedoch diese Nische schließlich ausgestaltet wird: welche Packungsobergrenzen, welche Anforderungen an Nachverfolgbarkeit und an die Vermarktung selber gelten werden – das bleibt noch verborgen. Nach dem Vorschlag der Kommission soll es ihr selber überlassen werden, dies in einem „delegated act“ festzulegen, der erst nach einer etwaigen Verabschiedung der Verordnung durch Parlament und Ministerrat erlassen wird.

Bezüglich der bäuerlichen und gärtnerischen Saatgutproduzenten hat es im Gesetzesvorschlag keine wesentlichen Verbesserungen gegeben. Gemäß Art. 5 müssen sich alle, die professionell Saatgut herstellen, als „Betreiber“ registrieren lassen und die Anforderungen der Art. 6 bis 8 erfüllen. Und bleiben sie nicht in der Nische nach Art. 36 mit der unklaren Ausgestaltung, dann müssen auch sie ihre Sorten registrieren lassen, um davon Saatgut verkaufen oder sonst auf dem Markt anbieten zu dürfen.

In Art. 14 wird eine grundsätzliche Registrierungspflicht für Sorten statuiert, von denen Saatgut auf dem Markt gebracht werden darf, und hinsichtlich der Vermarktung wird in Art. 3 der Verkauf und das Verschenken gleichgesetzt, indem definiert wird: „making available on the market“ ist das Anbieten zur Abgabe, „whether free of charge or not.“

Der für bäuerlich produyiertes Saatgut wichtige Bereich von Landsorten, die keine „reinen“ Sorten darstellen, sondern Populationen, wird ebenfalls nach Art. 14 (3) in eine Ausnahmereglung geschoben, die der späteren Verordnung durch die EU-Kommission überlassen werden soll. Doch diese Landsorten sind für kleinteiligere Landwirtschaft nicht nur in Deutschland ein wichtiges Produktionsmittel.

Zugeständnisse an die Saatgutindustrie

Der Vorschlag für eine neue Saatgutgesetzgebung fördert die High-Input Sorten der großen Saatgut-Konzerne: Zum einen soll die Erteilung eines Rechtsschutzes auf Pflanzensorten als Beleg dafür gelten, dass die Sorten den Registrierungskriterien Unterscheidbarkeit (distinctness), Unifomität (unifomity) und Unveränderlichkeit (stability) genügen, das gibt dem privaten Rechtsschutz auf Pflanzenzüchtungen eine unangemessene Bedeutung im Bereich des öffentlichen Rechtes der Saatgutverkehrszulasung.

Zum anderen soll nach Art. 23 auch noch die private Zertifizierung von Saatgut erlaubt werden. Durch beides werden die Fixkosten für die staatliche Registrierungs- und Zertifizierungsbehörden vermehrt auf diejenigen Züchter umgelegt, die keine eigenen Abteilungen dafür vorhalten können.

Resümee

Insgesamt bleibt der ganze Ansatz der EU-Saatgutgesetzgebung zugeschnitten auf die Hochleistungssorten der Saatgutindustrie für die industrielle Landwirtschaft. Die Vielfaltssorten und bäuerliches Saatgut werden nur ausnahmsweise akzeptiert.

Das ist unangemessen angesichts des fortscheitenden Verlustes an Biodiversität, also des agrikulturellen Erbes der Menschheit aus 10.000 Jahren Landwirtschaft und Gartenbau. Durch ein zeitgemäßes Saatgutgesetz wäre demgegenüber die Erhaltung und Ausweitung der Vielfalt zu fördern und größtmögliche Transparenz und Kontrolle bezüglich der industriellen Saatgutproduktion herzustellen.

Die Forderungen zur Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft und der Vielfalt von Sorten für den Anbau ohne Agrarchemie:
- Der Geltungsbereich der Verordnung darf den freien Saatguttausch für Saatguterhalterinnen und Bäuerinnen nicht betreffen!-
- Keine verpflichtende Zertifizierung oder Registrierung von frei abblühendem (samenfestem) Saatgut!
- Keine Diskriminierung von Biosorten im Zulassungsverfahren bei der Registrierung durch überzogene Pflanzengesundheitsauflagen!
- Offenlegungspflicht für Zuchtmethoden (Gentechnik), Hybridtechnik und geistige Eigentumsrechte (Patente und Sortenschutz) von registrierten konventionellen Sorten!
- Neudefinition des Begriffs Sorte: Nicht nur homogene und stabile Industriesorten (die DUS -Kriterien erfüllend), sondern auch frei abblühende (samenfeste) Selektionen von variablen genetisch breiteren Populationen.
- Keine Privatisierung von Registrierung und Saatgutzulassung!

Kontakt: Andreas Riekeberg, Wolfenbüttel
mobil: ++49(0)170-1125764
info@saatgutkampagne.org

Vorschlag der EU-Kommission (deutsch) Vorschlag der EU-Kommission (englisch)

Internationale Saatgutbörsen 2013:

Peliti International Seed Festival (HE)
May 11 - 13

Paranesti, Greece

Thurauen (CH)
23./24. März 2013

Internationale Saatgut-Tauschbörse von Longo Mai und Pro Specie Rara

Bonn (D)
9. März 2013, 11-17 Uhr

Saatgut ist Kulturgut: Festival des Vereins zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt

Recaim the Seeds (NL)
March 2-3

by A Seed NL et. al.
Den Bosch, Netherlands

Seedy Sunday Brighton (UK)


Brighton Corn Exchange
February 3, 10 a.m. - 4 p.m.
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Impressum: verantwortlich für diese Homepage:
Andreas Riekeberg, Räubergasse 2a, 38302 Wolfenbüttel. E-Mail: info (bei) saatgutkampagne.org